Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen und jeder in Deutschland operierende Betrieb ist seit 1979 versicherungsrechtlich dazu verpflichtet, alle seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen. Grundlage für die Überprüfung ist die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV Vorschrift 3. Die Vorschrift, die früher noch als BGV A3 bekannt war, gibt die genauen Anforderungen und Regeln für den korrekten Ablauf und die Gültigkeit der Überprüfungen vor.
Wieso speziell DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 ist auf Basis der Vorschrift 1 und 2 der DGUV sowie den Regeln des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) entstanden. Die Vorschriften der DGUV besagen jeweils:
DGUV Vorschrift 1:
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektronischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektronischen Regeln entsprechend betrieben werden.
DGUV Vorschrift 2:
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht mehr den elektronischen Regeln nach VDE, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Die DGUV Vorschrift 3 regelt nun den detaillierten und korrekten Ablauf der Überprüfung, der es Unternehmern erlaubt, die ersten beiden Vorschriften der DGUV erfüllen zu können. Die DGUV Vorschrift 3 kann also als eine Art “Bedienungsanleitung” der ersten beiden Vorschriften angesehen werden.